Die Beschwerde der Mutter gegen den am 11.12.2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold wird verworfen.
Die Mutter trägt die Kosten der Beschwerde.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin ist die Mutter des Kindes B, geb. am 0.0.2015. Die Eltern waren nicht verheiratet und trennten sich im März 2018, indem die Mutter mit dem Kind aus dem gemeinsam gekauften Haus auszog. Seit der Trennung war der Umgang des Vaters mit B Gegenstand von Auseinandersetzungen.
Zuletzt schlossen die Eltern unter dem 7.9.2018 im Verfahren
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