Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Erding - Grundbuchamt - vom 28. August 2018 aufgehoben.
2.Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag nicht aus den Gründen der aufgehobenen Zwischenverfügung zurückzuweisen.
I.
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