1. Die Beschwerde des Verfahrensbeistandes gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 30. Juni 2020 -
2. Die Gerichtskosten und gerichtlichen Auslagen des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
I.
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