FGG § 70h Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen) Nordrhein-Westfalen;
Fundstellen:
NJWE-FER 1998, 163
Vorinstanzen:
AG Siegen, vom 26.01.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 2 XIV 340/L
LG Siegen, vom 08.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 32/97
OLG Hamm, vom 28.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 15 W 229/97
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
BVerfG, Beschluß vom 01.04.1998 - Aktenzeichen 2 BvR 1263/97
DRsp Nr. 1999/1133
Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz
Die Rechtsauffassung, die sofortige Beschwerde sei allein wegen der Beendigung der nach § 70h Abs. 1FGG angeordneten Unterbringung infolge prozessualer Überholung unzulässig, entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4GG.
Normenkette:
FGG § 70h Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen) Nordrhein-Westfalen;
Gründe:
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