1. Auf die Beschwerde der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz werden der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 5. Dezember 2019 (Aktz.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Der Verfahrenswert beträgt 1.000 €.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist eine Versorgungsausgleichssache.
I.
Die Beteiligten haben unter dem 21. Dezember 2018 vor dem Notar M... in B... (Urkundenrolle Nr. ... / 2018, Bl. 28 ff. HA) eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, deren Ziff. VII. Versorgungsausgleich wie folgt lautet:
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