OLG Brandenburg - Beschluss vom 06.04.2017
10 WF 32/17
Normen:
ZPO § 42;
Fundstellen:
FamRZ 2017, 1763
MDR 2017, 1323
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 19.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 399/16

Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen erfolgreicher Ablehnung in einem Parallelverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2017 - Aktenzeichen 10 WF 32/17

DRsp Nr. 2017/10351

Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen erfolgreicher Ablehnung in einem Parallelverfahren

Zur Besorgnis der Befangenheit, wenn die Richterin in einem Parallelverfahren betreffend dieselben Beteiligten erfolgreich abgelehnt worden ist.

Ist ein Richter in einem anderen Verfahren wegen Benachteiligung eines Beteiligten erfolgreich abgelehnt worden, so wird aus der Sicht des betroffenen Beteiligten - jedenfalls bei engem zeitlichen Zusammenhang der Gerichtsverfahren - vielfach Grund zu der Annahme gegeben sein, dass sich die für ihn nachteilig in Erscheinung getretene Einstellung des abgelehnten Richters auch auf ein anderes Verfahren, an dem er beteiligt ist, auswirkt mit der Folge, dass die Ablehnung auch in dem letztgenannten Verfahren Erfolg hat. Das gilt insbesondere, wenn mehrere Verfahren gleichzeitig anhängig sind und in einem Verfahren ein Ablehnungsgesuch bereits Erfolg hatte, da eine Voreingenommenheit sich kaum auf ein einzelnes Verfahren beschränken lässt.

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Das Ablehnungsgesuch der Antragsgegnerin gegen die Richterin am Amtsgericht ... wird für begründet erklärt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Normenkette:

ZPO § 42;

Gründe: