Die Beschwerde wird verworfen, soweit mit ihr die Anordnung einer Pflegschaft begehrt wird. Im Übrigen wird sie zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
Beschwerdewert: 2. 500,- EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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