Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle von 2. Juni 2010 abgeändert und die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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