Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Widerspruch zwischen dem dokumentierten Einkommen und dem tatsächlichen Finanzgebaren
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.1991 - Aktenzeichen 1 UF 223/90
DRsp Nr. 1995/2751
Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Widerspruch zwischen dem dokumentierten Einkommen und dem tatsächlichen Finanzgebaren
Bei der Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners ist im Falle eines Widerspruchs zwischen dem dokumentierten Einkommen (hier: aus selbständiger Tätigkeit) und dem tatsächlichen Finanzgebaren auf letzteres abzustellen.