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1960
BGH
BGH vom 13.01.1960
IV ZR 235/59
Normen:
BGB
§
1376
;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hülsmann, § 1376 BGB LS 52
MDR 1960, 387
Bewertung einer Anwaltspraxis
BGH,
vom 13.01.1960
- Aktenzeichen IV ZR 235/59
DRsp Nr. 1994/6433
Bewertung einer Anwaltspraxis
Eine Anwaltspraxis hat keinen entschädigungsfähigen Goodwill, wenn der Inhaber der Praxis aus ihr keine höheren Reineinnahmen erzielt hat, als die Bezüge eines vergleichbaren Beamten des höheren Dienstes betragen.
Normenkette:
BGB
§
1376
;
Fundstellen
LSK-FamR/Hülsmann, § 1376 BGB LS 52
MDR 1960, 387
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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