Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
BGH, Beschluß vom 07.07.2004 - Aktenzeichen XII ZB 277/03
DRsp Nr. 2004/12868
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
»Nach der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum 1. Januar 2002 sind deren Versorgungsanrechte im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen.«