BezirksG Cottbus - 24.01.1991 (ZBFB 188/90) - DRsp Nr. 1992/10814
BezirksG Cottbus, vom 24.01.1991 - Aktenzeichen ZBFB 188/90
DRsp Nr. 1992/10814
a. Nach dem Recht der DDR konnten außergerichtliche Unterhaltsvereinbarungen vor und während eines Scheidungsverfahrens nicht rechtswirksam getroffen werden;b. Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Verzichts bzw. entsprechenden schlüssigen Verhaltens in diesem Zusammenhang.