Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Werbung für pornographische Filme verwarnt, eine Geldstrafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten. Die mit der Sachrüge begründete Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zum Freispruch.
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