BGH - Beschluß vom 09.08.1985 (3 StR 301/85) - DRsp Nr. 1992/4200
BGH, Beschluß vom 09.08.1985 - Aktenzeichen 3 StR 301/85
DRsp Nr. 1992/4200
Erforderliche Bestimmtheit des Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes bei Verurteilung wegen mehrerer selbständiger Taten nach Anklage lediglich einer Tat (hier: jeweils Vergehen der Zuhälterei).
Normenkette:
StPO § 265 ;
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