I. Die am 21. Dezember 1979 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 2. August 2000 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Verbundurteil vom 13. Dezember 2000 geschieden (insoweit rechtskräftig seit dem selben Tage) und der Versorgungsausgleich geregelt.
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