I. 1. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung, sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Die Verurteilung gründet sich im wesentlichen auf folgenden Sachverhalt:
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