Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Vergewaltigung in zwei Fällen, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung in drei Fällen" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten führt auf die Sachrüge lediglich zur Änderung des Schuldspruchs und zur Aufhebung der von der Schuldspruchänderung betroffenen Einzelstrafe; im übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des §
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