Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freispruch im übrigen wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in drei Fällen sowie wegen versuchten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts.
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