Das Landgericht hat den Angeklagten "bezüglich der Zeugin Doreen B. in drei Fällen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes, in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten und in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen; in sieben weiteren Fällen wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten und in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen" sowie "bezüglich der Zeugin Yvonne B. in fünf Fällen wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes, in einem weiteren Fall wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
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