Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Revision der Staatsanwaltschaft - die einen Rechtsfehler darin sieht, daß der Angeklagte nicht auch wegen sexueller Nötigung verurteilt worden ist - hat Erfolg.
Der Angeklagte hatte sich, erheblich alkoholisiert, in das Zimmer eines 12 1/2 Jahre alten, schlafenden Mädchens begeben. "Als das schlafende Kind aufwachte und die Nachttischlampe einschaltete, macht der Angeklagte sofort das Licht wieder aus, kniete sich vor das Bett und hielt dem Kind, das um Hilfe schreien wollte, mit der Hand den Mund zu. Mit der anderen Hand schob er die Bettdecke zurück. Er streifte das Nachthemd des Kindes in die Höhe und zog ihm das Höschen ... herunter". Dann streichelte der Angeklagte das Kind an Geschlechtsteil und After.
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