Das Landgericht hat den Angeklagten wegen (fortgesetzten) sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts.
Soweit die Revision Verfahrensrügen erhebt, sind diese jedenfalls unbegründet im Sinne von §
Das Landgericht hat festgestellt:
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