Das Landgericht hatte den Angeklagten am 16. März 1995 wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil wegen fehlender Feststellungen zum Anvertrautsein im Sinne des §
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