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1965
BGH
BGH - Urteil vom 09.03.1965
1 StR 566/64
Normen:
StGB
§
178
Abs.
1
;
Fundstellen:
LM Nr. 10 zu § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB
MDR 1965, 398
NJW 1965, 1087
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe,
BGH - Urteil vom 09.03.1965 (1 StR 566/64) - DRsp Nr. 1995/8568
BGH,
Urteil
vom 09.03.1965
- Aktenzeichen 1 StR 566/64
DRsp Nr. 1995/8568
"Ein Täter, der die Hand einer Frau aus Wollust gewaltsam an sein Glied führt, nimmt eine unzüchtige Handlung an ihr vor (gegen RG HRR 1940, 186)."
Normenkette:
StGB
§
178
Abs.
1
;
Gründe:
Der Angeklagte bekämpft vergeblich seine Verurteilung wegen Gewaltunzucht.
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