Das Landgericht hat den Angeklagten von den Vorwürfen der Vergewaltigung und des Menschenhandels aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Mit ihrer auf eine Verfahrensrüge und auf die Sachrüge gestützten Revision greift die Staatsanwaltschaft den Freispruch vom Vorwurf des Menschenhandels an. Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat Erfolg; es führt zur Aufhebung des Urteils, soweit es angefochten ist.
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