Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurtelt. Außerdem hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine Sperre von einem Jahr festgesetzt. Hiergegen hat die Staatsanwaltschaft auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision eingelegt und diese auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
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