Revisionsentscheidung zum Urteil des OLG Koblenz in FamRZ 1983, 391 betr. die Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes, das nach dem Unfalltod seiner berufstätigen Eltern bei den Großeltern untergebracht ist und von diesen versorgt wird
Ausführungen des Senats zu § 844 Abs. 2 BGB (Ausgleich für den Verlust des Unterhalts beider Eltern, hier zu berechnen auf den Anteil des Vaters): Teilabdruck I (147) 215 e-g.
Der Senat ist dem OLG insoweit nicht gefolgt, als dieses bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche des Ä zur Unfallzeit knapp 3 Monate alten Ä Kindes einerseits nur vom Einkommen des Vaters ausgegangen ist, ohne das Einkommen der Mutter zu berücksichtigen, und andererseits den Natural-Unterhalt gänzlich unberücksichtigt gelassen hat mit der Begründung, dafür sei im Streitfall gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB allein die Mutter verantwortlich gewesen. Hierzu führt der Senat u. a. aus:
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