Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt und die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Mit ihrer auf den Strafausspruch beschränkten, vom Generalbundesanwalt vertretenen Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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