Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 27.06.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegen vom 19.06.2023 aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Gerichtskosten für das Vollstreckungsverfahren in erster Instanz werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,- € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin stellte im Oktober 2021 einen Antrag auf Scheidung der Ehe und Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Sie erwarb ausweislich der von ihr erteilten Auskunft ein Rentenanrecht bei der Deutschen Rentenversicherung G..
In der Folgezeit konnte der Versorgungsträger die erbetene Auskunft zum Ehezeitanteil und zum vorgeschlagenen Ausgleichswert nicht erteilen, weil Auskünfte der Antragstellerin fehlten.
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