I.
Die Beigeladene wurde am 29. Juli 1994 in Deutschland geboren. Ihre Eltern sind togoische Staatsangehörige. Der Vater der Beigeladenen beantragte am 10. September 1991 die Anerkennung als Asylberechtigter. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt), das seinen Antrag zunächst abgelehnt hatte, gab ihm später mit Bescheid vom 26. Mai 1995 statt, als es hierzu durch rechtskräftiges Urteil vom 5. Januar 1995 verpflichtet worden war. Die Beigeladene beantragte daraufhin am 12. Juli 1995 ihre Anerkennung als Asylberechtigte gemäß § 26 Abs. 2 AsylVfG. Diesem Antrag entsprach das Bundesamt mit Bescheid vom 21. August 1995. Die hiergegen erhobene Klage des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Bundesbeauftragter) wies das Verwaltungsgericht ab.
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