BGH - Versäumnisurteil vom 06.07.2005
XII ZR 145/03
Normen:
BGB § 1572 ;
Fundstellen:
BGHReport 2005, 1531
FamRZ 2005, 1897
FuR 2005, 516
MDR 2006, 95
NJW-RR 2005, 1450
Vorinstanzen:
KG, vom 30.05.2003
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg,

Darlegungs- und Beweislast des unterhaltspflichtigen Ehegatten

BGH, Versäumnisurteil vom 06.07.2005 - Aktenzeichen XII ZR 145/03

DRsp Nr. 2005/13119

Darlegungs- und Beweislast des unterhaltspflichtigen Ehegatten

»Zur Darlegungslast des nach § 1572 BGB unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten für eine Genesung der Unterhaltsgläubigerin von einer schweren Erkrankung.«

Normenkette:

BGB § 1572 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Scheidungsverbund um nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Die Parteien haben am 23. Februar 1980 die Ehe geschlossen, aus der zwei 1980 und 1983 geborene Kinder hervorgegangen sind. Seit 1986 war die Antragsgegnerin nicht mehr in ihrem Beruf als Erzieherin tätig. Im Januar 1990 erkrankte sie und wurde in der Folgezeit bis einschließlich Januar 1997 insgesamt fünfmal stationär psychiatrisch behandelt. Im Rahmen des Verfahrens auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wurde sie im Oktober 1996 und erneut im Oktober 1998 begutachtet. Dabei wurde eine Erkrankung des schizophrenen Formenkreises mit beginnender Chronifizierung und Defektbildung diagnostiziert.