Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem ausländischen Lebenspartner einer deutschen Mieterin, der eine Parabolantenne auf dem Balkon installiert
OLG Hamm, Beschluss vom 01.10.2001 - Aktenzeichen 15 W 166/01
DRsp Nr. 2002/5662
Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem ausländischen Lebenspartner einer deutschen Mieterin, der eine Parabolantenne auf dem Balkon installiert
»Nimmt eine deutsche Mieterin ihren ausländischen Lebenspartner in ihre Wohnung auf und installiert dieser eine Parabolantenne auf dem Balkon, um so Fernsehprogramme seines Heimatlandes empfangen zu können, kann der vermietende Wohnungseigentümer gegen die übrigen Eigentümer einen Anspruch auf Duldung haben, wenn das Informationsbedürfnis derzeit und in absehbarer Zukunft nur durch die installierte Parabolantenne befriedigt werden kann. In diesem Fall hat der Eigentümer auch einen Anspruch auf Abänderung eines entgegenstehenden früheren Eigentümerbeschlusses.«
Normenkette:
WEG § 14 Abs. 1 § 22 Abs. 1 ;
Gründe:
I.
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