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1992
BGH
BGH - Beschluß vom 30.09.1992
12 ZB 99/88
Normen:
VAHRG
§
3b
Abs.
1
;
Fundstellen:
DRsp I(166)271a
FamRZ 1993, 172
Durchführung des Versorgungsausgleichs
BGH,
Beschluß
vom 30.09.1992
- Aktenzeichen 12 ZB 99/88
DRsp Nr. 1995/490
Durchführung des Versorgungsausgleichs
»Das Gericht ist gehindert, den Versorgungsausgleich gegen den Willen des Ausgleichsberechtigten in den Formen des §_3_b Abs._1
VAHRG
durchzuführen.«
Normenkette:
VAHRG
§
3b
Abs.
1
;
Fundstellen
DRsp I(166)271a
FamRZ 1993, 172
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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