I. Die Ehe der Antragstellerin (im folgenden: Ehefrau) mit dem Vater des Antragsgegners (im folgenden: Ehemann) wurde durch Urteil des Amtsgerichts Köln vom 10. November 1999 nach iranischem Recht geschieden; beide Ehegatten waren iranische Staatsangehörige. Während der Ehezeit hatte der Ehemann inländische Rentenanwartschaften erworben.
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