1. Die Beschwerden der Antragstellerin und der weiteren Beteiligten zu 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 14. Dezember 2012, Az.: 8 F 409/10 VA, werden zurückgewiesen
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und die weitere Beteiligte zu 6.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.750,-- € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die gemäß §§ 58 ff., 228 FamFG statthaften und auch im Übrigen zulässigen Beschwerden der Antragstellerin und der weiteren Beteiligten zu 6 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 14. Dezember 2012 sind nicht begründet und waren deshalb zurückzuweisen.
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