Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 17.3.2020 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marsberg im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziff. 2) teilweise - unter klarstellender Aufrechterhaltung im Übrigen - abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der B AG (Versicherungsnummer 01) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2.046,74 € nach Maßgabe des Tarifs W und der Teilungsordnung in der Fassung vom 01.06.2018, bezogen auf den 30.11.2018, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der B AG (Versicherungsnummer 02) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 3.132,89 € nach Maßgabe des Tarifs W und der Teilungsordnung in der Fassung vom 01.06.2018, bezogen auf den 30.11.2018, übertragen.
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