In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts -Familiengericht- Münster vom 15.06.2022 wird der Antragsteller verpflichtet,
1.der Antragsgegnerin Auskunft zu erteilen
a.über die offenen Forderungen, die am 01.09.2018 in der R. & Partner Rechtsanwaltskanzlei (ausschließlich bezogen auf Forderungen des Antragstellers persönlich) bestanden, sowie
b.über den Sachwert durch Angabe der wertbildenden Faktoren des Notariats R., einschließlich der am 01.09.2018 bestandenen offenen Forderungen des Notariats, und
2.die Auskunft stichtagsbezogen zu belegen,
a.durch Vorlage einer vollständigen Liste (Aktennummer, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag) der offenen Forderungen (offene Postenliste), die am 01.09.2018 in der R. & Partner Rechtsanwaltskanzlei (bezogen auf den Antragsteller) bestanden,
b.
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