Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17.02.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dieburg vom 04.01.2012 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 1.800,00 Euro.
I.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|