Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln als Senat für Familiensachen vom 31. März 2011 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Wert des Beschwerdegegenstands: 2.010 €
I.
Die Parteien streiten über die Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich.
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