I
Mit seiner Revision wendet sich der Beklagte gegen seine Verurteilung durch das Landessozialgericht (LSG), der Klägerin für deren zweites Kind Erziehungsgeld (Erzg) nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) in Höhe von 393 DM auch für die Zeit vom 1. Dezember 1994 bis 4. März 1995 zu zahlen.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|