Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Luckenwalde vom 27. Juni 2008 in der Fassung des Beschlusses vom 15. Juli 2008 - 31 F 480/07 - dahin abgeändert, dass die darin angeordnete Ratenzahlungsverpflichtung entfällt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Praxishandbuch Familiensachen" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|