Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Gesundheitsgefahren für die Beteiligten
BGH, Beschluß vom 25.06.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 267/03
DRsp Nr. 2004/14509
Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Gesundheitsgefahren für die Beteiligten
»1. Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Beteiligten rechtfertigen nicht die einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung nach § 180 Abs. 2ZVG.2. Zur Interessenabwägung bei einem auf gesundheitliche Gefahren für Angehörige gestützten Antrag auf Einstellung der Teilungsversteigerung, die nach Pfändung und Überweisung des Teilungsanspruchs von dem Gläubiger eines Miteigentümers betrieben wird.«
Normenkette:
ZVG § 180 Abs. 2 ; ZPO § 765a ;
Gründe:
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