1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 5.4.2023 wird verworfen.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsgegner gegen die Verlängerung einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz bis zum 14.7.2023.
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