Elternunterhalt gem. §§ 1601 ff. BGB: Antrag auf Zahlung

 

 

Amtsgericht ...

- Familiengericht -

...

 

 

Unterhaltsantrag

der ...

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen

...

- Antragsgegner -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

wegen: Elternunterhalt

Vorläufiger Verfahrenswert: ...

Namens und in Vollmacht der von mir vertretenen Antragstellerin wird

beantragt

werden, wie folgt zu erkennen:

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin

1.      einen monatlichen, im Voraus jeweils am 1. eines jeden Monats fälligen Elternunterhalt i.H.v. ... € ab dem ... zu zahlen. Der jeweilige Unterhaltsbetrag ist ab seiner Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen;

2.      einen rückständigen Unterhaltsbetrag für die Zeit vom ... bis zum ... i.H.v. ... € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem ... zu zahlen;

3.      der Antragsgegner hat die Kosten zu tragen;

4.      die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Sollte das Gericht das schriftliche Vorverfahren anordnen und der Antragsgegner seine Verteidigungsbereitschaft nicht binnen der Notfrist von zwei Wochen anzeigen, wird bereits jetzt beantragt,

gem. § 113 FamFG i.V.m. § 331 Abs. 3 ZPO Versäumnisentscheidung entsprechend den Sachanträgen zu erlassen.

Begründung: