Auf die Beschwerde des Antragstellers ... wird der Beschluss des Amtsgerichts Günzburg vom 30.08.2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens, an das Amtsgericht Günzburg zurückverwiesen.
2.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
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