Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Helmstedt vom 24.03.2023 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; die Beteiligten haben ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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