Die gemäß §
Entgegen den Ausführungen in der amtsgerichtlichen Entscheidung ist nicht nur das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind der Parteien J., das beim Antragsteller lebt, auf diesen zu übertragen, sondern auch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind G., das derzeit im Haushalt der Antragsgegnerin lebt.
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