1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eilenburg vom 04.08.2010, Az.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Eltern streiten um den Umgang des Vaters mit den gemeinsamen Kindern. Beide minderjährige Kinder befinden sich bei Pflegeeltern. Der Vater wurde im März 2010 aus der Haft entlassen, die Mutter befindet sich im offenen Vollzug.
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