Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den am erlassenen 24.05.2022 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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