Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. September 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Umstritten ist, ob die inzwischen volljährig gewordene Klägerin für eine Erstattungsforderung des beklagten Jobcenters nur begrenzt haftet.
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