Das Amtsgericht - Familiengericht - Weißenfels hat mit Urteil vom 6. Februar 1998 der Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21. Juli 1998 - zugestellt an die Beklagte persönlich am 11. August 1998 - hat der Kostenbeamte die dem Kläger zu erstattenden Kosten antragsgemäß auf 2.527,10 DM nebst Zinsen festgesetzt.
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